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Image by Maxim Hopman

Strafrecht
 

Rechtsanwalt Hochstrat hat sich  auf das  Bearbeiten von Bußgeldsachen und auf das Strafrecht spezialisiert.

Strafrecht

Rechtsanwalt Hochstrat verteidigt Sie bundesweit, auch als Pflichtverteidiger, in allen Strafsachen ab der ersten polizeilichen Vernehmung im Ermittlungsverfahren, in den Hauptverhandlungsterminen und im Berufungsverfahren.  Auch tritt Rechtsanwalt Hochstrat als Bevollmächtigter der Nebenklage auf und leistet anwaltlichen Beistand für Zeugen und vertritt Sie bei Haftbeschwerde oder Haftprüfung.

Zudem verteidigt Sie Rechtsanwalt Hochstrat im Falle der Trunkenheit im Zusammenhang mit dem Führen eines Kfz (Promillefahrt), in Fällen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort, der Körperverletzung und in Fällen der Entziehung der Fahrerlaubnis Ist gegen Sie die Teilnahme an einer MPU ausgesprochen worden (Sog. "Idiotentest")? Rechtsanwalt Hochstrat begleitet Sie während des ganzen Verfahrens. 

 

Im Strafrecht vertritt er im Schwerpunkt ausländische Staatsangehörige. Gerade Beschuldigte/Angeklagte mit Migrationshintergrund bzw. ausländischer Abstammung sollten sich im Falle einer Strafverfolgung umgehend anwaltlichen Rat einzuholen, da eine Verurteilung häufig erhebliche aufenthaltsrechtliche Konsequenzen hat. Verstößen gegen das Aufenthalts- oder Asylverfahrensgesetz sind zumeist strafbar; als Beispiele sollen hier die illegale Einreise, der  illegale Aufenthalt als auch die Verstöße gegen die räumliche Beschränkung der Duldung die verbotswidrige Aufnahme einer Beschäftigung erwähnt werden. Spezialkenntnisse im Aufenthaltsrecht sind für die Verteidigung ausländischer Staatsangehöriger unabdingbar; insbesondere vor dem Hintergrund, dass das erforderliche Fachwissen auf Seiten der staatlichen Verfolgungsorgane und der Richter in den überwiegenden Fällen nicht vorliegt.

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Bußgeldsachen und Verwaltungsverfahren im Straßenverkehr

Rechtsanwalt Hochstrat vertritt Sie im behördlichen und gerichtlichen Bußgeldverfahren, insbesondere in Fällen der Geschwindigkeitsüberschreitung und der Abstandsunterschreitung, des Rotlichtverstoßes und den damit u. U. verbundenen Eintragungen in das Verkehrszentralregister. Droht Ihnen ein Fahrverbot? Wussten Sie, dass unter bestimmten Voraussetzungen auch von der Verhängung eines Fahrverbotes abgesehen werden kann?

Wenn Sie einen Bußgeld/Anhörungsbescheid erhalten haben und dagegen vorgehen möchten, kontaktieren Sie mich. Beachten Sie, dass im Falle des Erhalts eines Bußgeldbescheides ab Zugang in Ihrem Briefkasten eine zweiwöchige Einspruchsfrist läuft. Dies ist eine Ausschlussfrist.

Besteht für Sie eine Rechtsschutzversicherung? Rechtsanwalt Hochstrat übernimmt die Korrespondenz mit der Versicherung, holt die Deckungszusage ein und rechnet mit Ihrem Versicherer direkt ab. 

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